Anwalt des Kindes 

Wegweiser für die Zukunft des Kindes     

Als Anwältin des Kindes ist es meine Aufgabe, bei Streit der Eltern um das Sorge- oder Umgangsrecht, die Rechte des Kindes vor Gericht zu vertreten. Aber auch dann, wenn es um die Unterbringung von Kindern in Heimen oder Pflegefamilien geht, vertrete ich die Interessen des Kindes.  

Ich werde von dem Familiengericht als Anwältin des Kindes oder Verfahrenspflegerin, wie es das Gesetzt noch etwas unglücklich nennt, eingesetzt. Dabei bin und bleibe ich unabhängig und vertrete allein das Kind - bin weder dem Gericht oder einer Institution verpflichtet.  

Das Kind ist mein Mandant- mein Auftraggeber. Kinder befinden sich in diesen Situationen zumeist in erheblichen Loyalitätskonflikten, so dass sie dringend Unterstützung und Hilfestellung benötigen um ihre wahren Interessen „den Erwachsenen" mitteilen und wie ein Erwachsener vor Gericht durchsetzen zu können.  

Die Wünsche der Kinder werden dem Gericht von mir unter dem Gesichtspunkt des „rechtlich machbaren" mitgeteilt. Dazu unterbreite ich praktikable und den Interessen und Bedürfnissen des Kindes und damit seinem Wohl entsprechende Vorschläge. Grundsätzlich gehört zu meiner Arbeit auch der Kontakt zu sozialen Einrichtungen, Kindergärten, Schulen, Therapeuten und evtl. Ärzten.

Wenn ein familiengerichtliches Verfahren anhängig ist, in dem es um Ihr Kind geht, können und sollten Sie als Mutter und oder Vater die Bestellung eines Anwaltes für Ihr Kind - des Verfahrenspflegers - unbedingt anregen!  

Nur so ist es gewährleistet, dass die Rechte des Kindes auch wirklich berücksichtigt werden.  

Übrigens:  

Seit mit dem Kindschaftsrechtreformgesetz zum 01.07.1998 der Anwalt des Kindes „geschaffen" wurde, steigt die Zahl der Gerichtsverfahren, in denen der Anwalt des Kindes bestellt wird, stetig.